Warranty Policy

SCARNATTI™ GARANTIEBEDINGUNGEN

10-jährige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie und ergänzende Garantie für den Matratzenkern in den Jahren 11 bis 13

RENABED EUROPE BV gewährt für neue Scarnatti® Matratzen nach Maßgabe dieser Bedingungen eine 10-jährige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie auf die vollständige Matratze.

Diese Garantie wird zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Verbrauchers gewährt und schränkt diese nicht ein.

Die mit dem EU-GARAN-Label angegebene Garantiedauer beträgt 10 Jahre und umfasst während dieses Zeitraums die vollständige Matratze.

Die für die Jahre 11 bis 13 angebotene ergänzende Garantie ist eine eigenständige gewerbliche Garantie, die ausschließlich den Matratzenkern umfasst und gesondert aktiviert werden muss. Diese ergänzende Garantie stellt keine 13-jährige Garantie für die vollständige Matratze dar und verlängert die 10-jährige GARAN-Garantiedauer nicht.

1. Garantiegeber und Geltungsbereich

Garantiegeber ist:

RENABED EUROPE BV
Marke: Scarnatti
Karel du Boislaan 43
2660 Antwerpen
Belgien
E-Mail: customer-help@scarnatti.com

Diese Garantie gilt für neue Scarnatti® Matratzen, die von Scarnatti oder über einen zum Zeitpunkt des Erwerbs autorisierten Scarnatti-Vertriebskanal als Neuware verkauft und an Verbraucher innerhalb der Europäischen Union geliefert wurden.

Die Garantie gilt für den normalen privaten Gebrauch im Haushalt.

2. Gesetzliche Rechte und Garantiedauer

Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer wegen einer mangelhaften oder nicht vertragsgemäßen Ware sind unentgeltlich und bestehen vollständig unabhängig von dieser gewerblichen Garantie.

Diese Garantie ersetzt diese gesetzlichen Rechte nicht und schränkt sie nicht ein.

Die 10-jährige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie beginnt mit dem Tag der erstmaligen Lieferung der Matratze und endet zehn Jahre nach diesem Datum.

Eine Reparatur, der Austausch eines Bestandteils oder die Lieferung eines Ersatzprodukts begründet weder eine neue Garantiefrist noch einen neuen 101-Nächte-Probeschlafzeitraum.

3. Umfang der 10-jährigen Garantie

Die 10-jährige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie umfasst die vollständige Matratze.

Hierzu gehören insbesondere der Matratzenkern, die konstruktiven Schaumstoffschichten, der Matratzenbezug, der Reißverschluss sowie sonstige für die bestimmungsgemäße Nutzung der Matratze erforderliche konstruktive Bestandteile.

RENABED EUROPE BV garantiert, dass die Matratze bei normalem Gebrauch, bestimmungsgemäßer Verwendung und sachgerechter Pflege während der Garantiezeit ihre für den bestimmungsgemäßen Gebrauch erforderlichen wesentlichen Funktionen und ihre strukturelle Leistungsfähigkeit beibehält.

Die Garantie bedeutet nicht, dass die Matratze während der gesamten Garantiezeit hinsichtlich Aussehen, Oberflächengefühl, Farbe, subjektiv wahrgenommener Festigkeit oder persönlichem Liegekomfort unverändert gegenüber dem ersten Nutzungstag bleibt.

4. Von der Garantie erfasste Fälle

Von der Garantie erfasst sind Material-, Herstellungs-, Verarbeitungs- und strukturelle Mängel, die bei normalem und bestimmungsgemäßem Gebrauch auftreten und die erforderlichen Funktionen der Matratze oder ihre bestimmungsgemäße Nutzbarkeit wesentlich beeinträchtigen.

Hierzu gehören auch anormale Brüche, Trennungen oder ein Verlust der strukturellen Integrität des Matratzenkerns oder der konstruktiven Schaumstoffschichten sowie ein wesentlicher Funktionsverlust des Bezugs oder Reißverschlusses infolge eines Material-, Herstellungs- oder Verarbeitungsfehlers.

Nicht jede sichtbare, fühlbare oder optische Veränderung stellt für sich allein einen Garantiefall dar.

Entscheidend ist, ob eine objektiv feststellbare Beeinträchtigung einer erforderlichen Funktion oder der strukturellen Gebrauchsfähigkeit des Produkts vorliegt.

5. Dauerhafte Vertiefungen und Materialveränderungen

Eine im Matratzenkern bei normalem und bestimmungsgemäßem Gebrauch entstandene dauerhafte tatsächliche Vertiefung von mehr als 3 cm wird grundsätzlich als Garantiefall behandelt, sofern sie nicht auf einen in diesen Bedingungen genannten Ausschlussgrund zurückzuführen ist.

Die normale Anpassung oder Faltenbildung des Bezugs, der gesteppten Oberfläche oder oberflächlicher Materialien gilt für sich allein nicht als Verformung des Matratzenkerns.

Eine Veränderung von 3 cm oder weniger ist nicht automatisch von der Garantie ausgeschlossen. Sie wird gesondert beurteilt, wenn zusätzlich eine objektiv feststellbare wesentliche strukturelle oder funktionale Beeinträchtigung vorliegt.

Normale, nutzungsbedingte Veränderungen wie eine übliche Erweichung von Schaumstoffen, Materialsetzung, sich zurückbildende Körperabdrücke, Farbveränderungen und vergleichbare natürliche Materialveränderungen sind nicht von der Garantie erfasst, soweit sie die erforderliche Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.

Auch unterschiedliche Reaktionen viskoelastischer und anderer Schaumstoffe in Abhängigkeit von Temperatur, Körperwärme, Belastung, Körpergewicht und Nutzungsdauer stellen keinen Garantiefall dar, solange kein objektiver Verlust einer erforderlichen Funktion des Produkts vorliegt.

Veränderungen persönlicher Präferenzen hinsichtlich Festigkeit, Weichheit, Temperatur oder sonstigem Liegekomfort sind nicht von der Garantie erfasst.

6. Maß- und Fertigungstoleranzen

Da Matratzen aus elastischen und formveränderlichen Materialien bestehen, können Produktions-, Vakuumierungs-, Verpackungs-, Transport-, Lagerungs- und Rückstellprozesse zu begrenzten Abweichungen von den angegebenen Nennmaßen führen.

Soweit für das jeweilige Produkt keine abweichende Toleranz ausdrücklich angegeben ist, gelten im Rahmen der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie von Scarnatti:

bei Länge und Breite Abweichungen von bis zu ±3 % des jeweiligen Nennmaßes,
bei der Höhe Abweichungen von bis zu ±5 % des jeweiligen Nennmaßes

als normale produktions- und materialbedingte Toleranzen.

Eine innerhalb dieser Grenzen liegende Maßabweichung stellt für sich allein keinen Material-, Herstellungs- oder Haltbarkeitsmangel im Sinne dieser gewerblichen Garantie dar.

Diese Regelung beschränkt jedoch nicht die zwingenden gesetzlichen Rechte des Verbrauchers hinsichtlich der Vertragsmäßigkeit der Ware. Führt eine Maßabweichung objektiv zu einer Beeinträchtigung der vorgesehenen Verwendung des Produkts, werden die gesetzlichen Rechte gesondert beurteilt.

Messmethoden sind nicht Gegenstand dieser Garantiebedingungen. Soweit erforderlich, erfolgt die technische Beurteilung nach den von Scarnatti angewandten Produkt- und Qualitätsprüfverfahren.

7. Bezug, Reißverschluss und normale Abnutzung

Der Matratzenbezug und der funktionsfähige Reißverschluss sind Bestandteil der 10-jährigen Garantie.

Ein wesentlicher Funktionsverlust des Bezugs beim bestimmungsgemäßen Umschließen, Benutzen, Abnehmen oder Wiederaufziehen der Matratze infolge eines Material-, Herstellungs- oder Verarbeitungsfehlers wird im Rahmen der Garantie berücksichtigt.

Pilling, oberflächlicher Textilabrieb, leichte Faltenbildung, Farbveränderungen, normale Dehnung des Gewebes, Veränderungen der Oberflächenstruktur und übliche Gebrauchsspuren am Reißverschluss, die durch normalen Gebrauch entstehen und die erforderliche Funktion des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen für sich allein keinen Garantiefall dar.

8. Von der Garantie ausgeschlossene Schäden

Schäden, die auf die nachstehenden Ursachen zurückzuführen sind, sind nur insoweit von der gewerblichen Garantie ausgeschlossen, als zwischen der jeweiligen Ursache und dem geltend gemachten Schaden ein ursächlicher Zusammenhang besteht:

unsachgemäßer oder nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch; Schnitte, Einstiche oder Verbrennungen; außergewöhnliche mechanische Belastungen; unsachgemäßes Falten oder Verändern der Matratze; vorsätzliche Beschädigung; Flüssigkeiten oder Körperflüssigkeiten; Haustiere oder Schädlinge; unsachgemäße Reparaturen oder Eingriffe; übermäßige Feuchtigkeit; unsachgemäße Lagerung; unzureichende Belüftung; Witterungseinflüsse oder vergleichbare äußere Einwirkungen.

Schimmel- oder Pilzbildung ist nicht von der Garantie erfasst, wenn sie statt auf einen Produktmangel auf Feuchtigkeit, Kondensation, unzureichende Belüftung, unsachgemäße Lagerung, Verunreinigung oder sonstige äußere Ursachen zurückzuführen ist.

Die Nichtbeachtung einer Pflege- oder Gebrauchsanweisung führt nicht automatisch zum vollständigen Verlust der Garantie. Ausgeschlossen sind ausschließlich Schäden, die durch die betreffende Pflichtverletzung verursacht oder wesentlich mitverursacht wurden.

9. Bestimmungsgemäßer Gebrauch, Unterlage und Pflege

Die Matratze ist auf einem für den bestimmungsgemäßen Gebrauch geeigneten, ausreichend stabilen, ebenen, trockenen, ausreichend belüfteten und über die Fläche ausreichend unterstützenden Bettsystem zu verwenden.

Soweit für das jeweilige Produkt keine abweichende Vorgabe ausdrücklich angegeben ist, muss bei Lattenrostsystemen der Abstand zwischen den einzelnen Latten weniger als 4 cm betragen.

Eine ungeeignete Unterlage oder ein ungeeignetes Unterstützungssystem führt nicht automatisch zum Verlust sämtlicher Garantieansprüche. Nicht von der Garantie erfasst sind ausschließlich Schäden, die hierdurch verursacht oder wesentlich mitverursacht wurden.

Die zum Zeitpunkt des Erwerbs für Matratze und Bezug geltenden Produkt-, Pflege-, Wasch- und Gebrauchsanweisungen sind zu beachten.

Anstelle einer Wiederholung detaillierter Pflegeverfahren in diesen Garantiebedingungen gelten die jeweiligen Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Produkts.

10. Geltendmachung eines Garantieanspruchs und technische Prüfung

Ein Garantieanspruch kann über

https://scarnatti.de/pages/warranty

oder per E-Mail an

customer-help@scarnatti.com

geltend gemacht werden.

Für die Garantieprüfung können in angemessenem Umfang ein Kauf- oder Liefernachweis, Bestellinformationen, eine Beschreibung der Beanstandung, Fotos oder Videos des Produkts und des beanstandeten Zustands sowie, soweit erforderlich, Angaben zum verwendeten Bettsystem verlangt werden.

Diese Informationen und Unterlagen werden ausschließlich zur technischen Prüfung des Garantieanspruchs verlangt und begründen keine dem Verbraucher nachteilige gesetzliche Beweislast und verändern auch nicht die bestehenden gesetzlichen Beweisregeln.

Ist anhand der vorgelegten Informationen keine abschließende Beurteilung möglich, kann eine physische Untersuchung des Produkts oder des betroffenen Bestandteils verlangt werden.

Solange die für die Prüfung des Garantieanspruchs erforderliche und zumutbare Mitwirkung nicht erfolgt, kann das Prüfungsverfahren ausgesetzt werden.

Das Produkt darf vor Abschluss der Prüfung nicht in einer Weise entsorgt, dauerhaft verändert oder unbefugt repariert werden, die die Feststellung des Mangels oder seiner Ursache verhindert.

11. Garantieleistung

Liegt ein berechtigter Garantiefall vor, erfolgt die erforderliche Standard-Garantieleistung für den Verbraucher unentgeltlich.

Der von der Garantie erfasste Mangel wird je nach seiner Art durch kostenlose Reparatur, Austausch des betroffenen mangelhaften Bestandteils oder Bereitstellung eines geeigneten Ersatzprodukts behoben.

Ist ausschließlich ein austauschbarer Bestandteil mangelhaft und kann die garantierte Funktion des Produkts durch dessen Reparatur oder Austausch vollständig wiederhergestellt werden, ist ein Austausch der vollständigen Matratze nicht erforderlich.

Die für eine berechtigte Garantieleistung erforderlichen Standardkosten für Prüfung, Transport, Arbeit, Material, Reparatur, Austausch und erneute Lieferung trägt RENABED EUROPE BV.

Es ist der von Scarnatti bereitgestellte oder zuvor genehmigte Standardtransportweg zu verwenden. Nicht vorab genehmigte höhere oder besondere Transportkosten werden nur insoweit übernommen, als dies nach zwingendem Recht erforderlich ist.

12. Ersatzprodukt und Fortdauer der Garantie

Ist das ursprüngliche Produkt oder ein Bestandteil nicht mehr verfügbar, kann ein hinsichtlich technischer Funktion, Qualitätsklasse und bestimmungsgemäßem Gebrauch gleichwertiges Produkt oder ein gleichwertiger Bestandteil bereitgestellt werden.

Das Ersatzprodukt muss hinsichtlich Farbe, Erscheinungsbild, Bezugsdesign, Materialformulierung oder persönlichem Liegegefühl nicht vollständig mit dem ursprünglichen Produkt übereinstimmen.

Technologie- oder produktentwicklungsbedingte Abweichungen sind zulässig, sofern das Ersatzprodukt die garantierten wesentlichen Funktionen und das entsprechende Qualitätsniveau beibehält.

Eine Reparatur oder ein Austausch verändert den ursprünglichen Beginn der Garantie nicht und begründet keinen neuen 101-Nächte-Probeschlafzeitraum, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Wird dem Verbraucher auf dessen Wunsch die freiwillige Möglichkeit eingeräumt, auf ein höherwertiges Modell oder eine größere Ausführung zu wechseln, bleibt die gleichwertige Standard-Garantieleistung unentgeltlich. Berechnet werden darf ausschließlich der vorab mitgeteilte Mehrpreis, der durch das freiwillig gewählte höherwertige Produkt entsteht.

Ergänzende Garantie für den Matratzenkern in den Jahren 11 bis 13

13. Aktivierung, Umfang und Dauer

Der ursprüngliche Käufer kann die ergänzende Garantie für den Matratzenkern für die Jahre 11 bis 13 durch kostenlose Registrierung innerhalb von 30 Tagen nach der erstmaligen Lieferung aktivieren.

Die Registrierung ist ausschließlich für diese ergänzende Garantie erforderlich. Die 10-jährige Haltbarkeitsgarantie auf die vollständige Matratze ist nicht von einer Registrierung abhängig.

Ist das Registrierungssystem aus technischen Gründen nicht verfügbar, kann die Registrierung innerhalb derselben Frist per E-Mail an info@scarnatti.com erfolgen.

Die ergänzende Garantie umfasst ausschließlich den Matratzenkern.

Bezug, Reißverschluss und sonstige textile Bestandteile sind von der ergänzenden Garantie für die Jahre 11 bis 13 nicht erfasst.

Die ergänzende Garantie umfasst Material-, Herstellungs- oder strukturelle Mängel des Matratzenkerns sowie dauerhafte strukturelle Veränderungen, die dessen wesentliche Funktion für den bestimmungsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigen.

Die Regelungen der Ziffern 5, 8, 9 und 10 zu normalen Materialveränderungen, Gebrauch, Pflege, äußeren Einwirkungen und Prüfung gelten entsprechend auch für die ergänzende Garantie.

Liegt ein berechtigter Garantiefall im Rahmen der ergänzenden Garantie vor, wird der Matratzenkern unentgeltlich repariert oder durch einen geeigneten gleichwertigen Matratzenkern ersetzt. Ist dies technisch nicht sachgerecht, kann eine andere gleichwertige Lösung bereitgestellt werden.

Die ergänzende Garantie beginnt nach Ablauf der 10-jährigen gewerblichen Haltbarkeitsgarantie und endet mit Ablauf des 13. Jahres nach dem ursprünglichen Lieferdatum.

Eine Reparatur oder ein Austausch begründet keinen neuen Garantiezeitraum.

Diese ergänzende Garantie ist keine Verlängerung der 10-jährigen GARAN-Haltbarkeitsgarantie, stellt keine 13-jährige Garantie für die vollständige Matratze dar und verändert die auf dem GARAN-Label angegebene Garantiedauer nicht.

14. Ergänzende Bestimmungen

Die Hauptverpflichtung des Garantiegebers im Rahmen dieser gewerblichen Garantie besteht darin, einen von der Garantie erfassten Mangel durch unentgeltliche Reparatur oder geeigneten Austausch zu beheben.

Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer, insbesondere auf Reparatur, Ersatzlieferung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz, Produkthaftung und sonstige zwingende gesetzliche Rechte, bleiben hiervon unberührt.

Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung dieser Garantiebedingungen berührt weder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen noch die zwingenden gesetzlichen Rechte des Verbrauchers.

Für diese Garantie gilt deutsches Recht; zwingende Verbraucherschutzvorschriften, die zugunsten des Verbrauchers Anwendung finden, bleiben unberührt.

Für das jeweilige Produkt ist die zum Zeitpunkt des Erwerbs geltende Garantieerklärung maßgeblich. Nachträgliche Änderungen dürfen bereits entstandene Garantieansprüche des Verbrauchers nicht rückwirkend zu dessen Nachteil verändern.